Heckenrückschnitt nur im Zeitraum Oktober bis Februar
Hecken dürfen nur bis Ende Februar noch geschnitten werden, ansonsten riskieren Sie ein Bußgeldverfahren. Bei dieser Regelung geht es um den Vogelschutz. Brütende Vögel sollen durch den Rückschnitt nicht gefährdet oder gestört werden.
Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann ein Bußgeld in Höhne von bis zu 50.000 bedeuten. Na ja. Machen wir das halt nicht! Schneiden wir die Hecke halt im vorgegebenen Zeitraum von Oktober bis Februar.